medicanti-Orchesterleitfaden (in der Fassung vom 13.12.2023)

Die Organisation und Leitung eines so großen Klangkörpers, wie es unser Orchester »medicanti« ist, erfordert einige verbindliche Regelungen für ein gutes Miteinander, die wir in nachfolgendem Orchesterleitfaden zusammengefasst haben. (Dem Charakter unserer dynamischen Gemeinschaft entsprechend überprüfen wir regelmäßig diesen Leitfaden und passen ihn bei Bedarf entsprechend an.)

1. Allgemeines

Das Orchester »medicanti« ist ein Amateurorchester und musiziert zur Erbauung seiner Mitglieder und Zuhörer ohne kommerzielles Interesse. Wir sind ein eingetragener Verein und Mitglied im BDLO – Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester und damit auch in dessen sächsischem Landesverband (LSLO).

2. Mitwirkung, Aufnahme von Mitgliedern

2.1. Grundsätzlich kann jeder Interessent[1] Mitglied des Vereins werden und in unserem Orchester mitwirken. Voraussetzungen dafür sind ausreichende instrumentale Fähigkeiten, eine regelmäßige Probenteilnahme sowie häusliches Üben.

2.2. Neue Mitspieler sind bis zum Erreichen der maximalen Mitgliederzahl[2] unseres Orchesters willkommen. Diese beträgt 3 Flöten/Piccolo, 3 Oboen, 3 Klarinetten, 3 Fagotte, 6 Hörner, 4 Trompeten, 4 Posaunen, 1 Tuba, 1 Harfe, 4 Schlagzeuger/Pauker, 22 1. Violinen, 22 2. Violinen, 18 Bratschen, 18 Violoncelli, 10 Kontrabässe. Neu zu besetzende Stellen werden aktuell auf der Startseite unserer Website www.medicanti.de veröffentlicht. Eine Warteliste wird nicht geführt.

2.3. (1) Vor der Aufnahme in unser Orchester steht eine Phase des gegenseitigen Kennenlernens im Rahmen von mindestens 4 aufeinanderfolgenden Proben. Danach erfolgt in Absprache zwischen künstlerischem Leiter und Stimmführer die Entscheidung über die Aufnahme des Interessenten in unser Orchester. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Vereinsmitgliedschaft.
(2) Bei mehreren Bewerbungen (pro Instrument) zur Aufnahme in unser Orchester können zur Auswahl Probespiele durchgeführt werden.

2.4. Die Stimmeinteilung wird für das jeweilige Konzertprojekt durch den künstlerischen Leiter verbindlich festgelegt – ebenso die Pultordnung bei den Streichern in Abstimmung mit den Stimmführern.

2.5. Abweichend von den in 2.2. genannten maximalen Mitgliederzahlen können weitere Orchestermitglieder für einen begrenzten Zeitraum aufgenommen werden, wenn die Besetzung des aktuell zu spielenden Werkes dies erfordert oder um die Besetzung bei Auszeit(en) von Mitgliedern zu vervollständigen. Die Orchestermitgliedschaft »auf Zeit« begründet keine Vereinsmitgliedschaft.

3. Probenarbeit

3.1. Die regelmäßige Probenteilnahme aller Orchestermitglieder ist Voraussetzung für eine effektive künstlerische Arbeit. Wir erwarten daher, dass jedes Mitglied an mindestens 80% aller Proben (inkl. Probenwochenenden) für das jeweilige Konzert teilnimmt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Proben entsprechend ihrer unterschiedlichen Bedeutung im Verlauf des Probenprozesses entsprechend gewichtet werden.

3.2. Zur Planung der Proben trägt sich jedes Mitglied vorab für jede Probe in der »Konzertmeister-App« ein. Die Erfassung der tatsächlichen Probenteilnahme erfolgt durch die Gruppensprecher. Nur anteilig von der angesetzen Probenzeit besuchte Proben werden auch dementsprechend erfasst.

3.3. Bei Nichterreichen der angestrebten Mindestprobenzahl eines Mitglieds entscheidet der künstlerische Leiter in Absprache mit dem Vorstand und dem jeweiligen Stimmführer, ob eine Mitwirkung im betreffenden Konzert möglich ist.

3.4. Beginn und Ende der Proben sowie Pausen legt der Vorstand bzw. der künstlerische Leiter fest. Der vereinbarte Zeitpunkt des Probenbeginns ist dabei als Beginn der Probenarbeit zu verstehen, d.h. Aufbau und Einstimmen sind zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen.

3.5. Unser Orchester stellt für jedes Pult der Konzertbesetzung ein Exemplar der jeweiligen Orchesterstimme zur Verfügung. Jedes Orchestermitglied ist für die übernommenen Noten bis zum Ende des Konzertes voll verantwortlich. Das beinhaltet die Übernahme aller Eintragungen nach Festlegung durch den Stimmführer oder den künstlerischen Leiter.. Die Möglichkeit sowie ggf. die Art der Bereitstellung weiterer erforderlicher Orchesterstimmen zum häuslichen Üben wird für jedes Werk individuell zu Beginn der Probenphase bekannt gegeben.

4. Konzerte

4.1. Unser Orchester veranstaltet in jedem Jahr zwei bis drei große Konzerte. Die Konzerte sind nicht ausschließliches Ziel, aber Ergebnis und Höhepunkt unserer gemeinsamen Orchesterarbeit. Wir gehen davon aus, dass jedes Mitglied in den Konzerten mitwirken will. Zur Gewährleistung einer Planungssicherheit erbitten wir zu Beginn einer Projektphase von jedem Orchestermitglied durch Eintragung in die Konzertmeister-App eine verbindliche Zu- oder Absage hinsichtlich der Mitwirkung im bevorstehenden Konzert.

4.2. Die entsprechend der Anforderungen des jeweiligen Werkes angestrebte Besetzungsstärke wird nach erfolgten Rückmeldungen der Orchestermitglieder (siehe 4.1.) durch den künstlerischen Leiter festgelegt. Darüber hinaus können weitere (kleinere) Konzertprojekte angesetzt werden. Hierfür obliegt die Festlegung der Besetzung dem künstlerischen Leiter.

4.3. Organisatorische Belange in Vorbereitung und Umsetzung von Konzerten regelt der Vorstand. Alle Orchestermitglieder sind herzlich eingeladen, in den Projektteams mitzuarbeiten.

4.4. Die Konzertprogramme werden durch den künstlerischen Leiter festgelegt. Dafür sind Werkvorschläge der Orchestermitglieder jederzeit willkommen. Nicht sofort realisierbare Vorschläge werden durch den Vorstand in einer Ideenliste für künftige Programme gesammelt.

5. Auszeit

5.1. Es steht jedem Mitglied frei, sich für eine Projektphase zeitweilig von unserem Orchester abzumelden (Auszeit), wenn es in dieser Zeit die regelmäßige Probenteilnahme nicht gewährleisten kann. Eine Auszeit ist für maximal zwei Projektphasen in Folge oder ununterbrochen längstens ein Jahr möglich. Über Beginn und Dauer der geplanten Auszeit sind der Gruppensprecher und der Vorstand vorab zu informieren.

5.2. Meldet sich ein Orchestermitglied nach dem angekündigten Ende seiner Auszeit nicht zurück, gehen wir davon aus, dass eine weitere Mitwirkung in unserem Orchester nicht mehr beabsichtigt ist. In diesem Fall behalten wir uns vor, die damit freigewordene Stelle in unserem Orchester neu zu besetzen.

6. Orchester-/Mitgliedsbeitrag

6.1. Für die Mitgliedschaft im Verein medicanti e.V. erheben wir von jedem Orchestermitglied einen Beitrag. Dieser ist unabhängig von der Anzahl der im Beitragszeitraum stattfindenden Proben und Konzerte.

6.2. Die Höhe des Beitrages[3] wird auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt. Für Studenten im Vollzeitstudium, Orchestermitglieder ohne eigenes Einkommen sowie andere nachvollziehbar Bedürftige[4] wird ein ermäßigter Beitrag erhoben. Die erstmalige Erfüllung der Voraussetzung ist durch das Orchestermitglied nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Ist die Voraussetzung für eine Beitragsermäßigung für einen längeren Zeitraum gegeben, ist nach Aufforderung durch den Vorstand ein erneuter Nachweis der Voraussetzung zu erbringen oder glaubhaft zu machen.

6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich zu entrichten und ist jeweils am 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Davon abweichend können bereits bestehende Daueraufträge beibehalten werden.

6.4. Die Beitragspflicht kann für die Dauer einer vorab angemeldeten Auszeit eines Orchester-mitgliedes ausgesetzt werden. Nach Ablauf dieser Auszeit, spätestens aber ein Jahr nach Beginn der ununterbrochenen Auszeit, endet automatisch die Beitragsfreiheit. Eine nachträgliche Beitragsaussetzung ist nur in den Fällen möglich, in denen das Orchestermitglied nachweislich keinen Einfluss auf Grund und Dauer der Abwesenheit hatte. Entscheidungen hierüber trifft der Vorstand.



[1] Zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit haben wir auf die stete Benennung der unterschiedlichen Geschlechtsformen verzichtet. Gemeint sind immer alle Menschen.
[2] Die maximale Mitgliederzahl ist nicht mit der Konzertbesetzung identisch.
[3] aktuell: 78,– Euro (ermäßigt 30,– Euro) pro Kalenderhalbjahr
[4] gemeint sind z.B. Geringverdiener, Bürgergeld-Empfänger, Freiwilligendienstleistende etc.